Bodendauerbeobachtungsfläche (BDF) -Einrichtung und Probennahme

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Eine der Aufgaben der Mitarbeiter des Landesamtes ist die Einrichtung von Bodendauerbeobachtungsflächen. Ich konnte Ihnen während des Praktikums bei der Einrichtung der „BDF 53 – Gimritz“ auf einer Porphyrkuppe behilflich sein. Ziel hierbei ist:

Ø      Die Feststellung der gegenwärtigen Merkmale / Eigenschaften von Böden, sowie ihrer Belastungen an boden- und landschaftsrepräsentativen Standorten.

Ø      Die langfristige Ermittlung von Bodenveränderungen infolge standort-, belastungs-, und nutzungsspezifischer Einflüsse durch periodische Untersuchungen des Bodenzustandes, sowie die Bilanzierung des Stoffhaushaltes der Böden.

Aus Veränderungen läßt sich die Empfindlichkeit von Böden ermitteln und zukünftige Entwicklungen prognostizieren, um im Sinne des Vorsorgeprinzips Maßnahmen zum Schutz ergreifen zu können.

Ø      Die Schaffung einer Basis für die Einrichtung von Versuchsflächen und zur Entwicklung von geeigneten Auswertungsmodellen.

Ø      Die Einrichtung von Referenzflächen für regionale Belastungen und Eichstandorten.

Ein wichtiges Kriterium für die Verwirklichung der Ziele ist die Standortauswahl der BDF. Der Standort muss Landschafts-, Boden- und Nutzungsrepräsentanz zeigen. Wichtig sind auch geogene Besonderheiten, antropogene Belastungen, Naturnähe, regionale Verwaltungseinheiten, Einbindung in bestehende Überwachungsgebiete und langfristige Erhaltung und Verfügbarkeit der Fläche.

Die Fläche einer BDF sollte ca. 1000m2 betragen (50x50m), möglichst quadratisch oder an Hangflächen angepasst sein. Zur Sicherstellung eines möglichst gleichförmigen Bodenprofilaufbaus, kann eine vorherige Kartierung erfolgen. Die gewählte Fläche wird vermessen (GPS), und die Eckpunkte werden wiederauffindbar mittels Magneten (für Metalldetektor) fixiert. Die Vermessungsdaten der Eckpunkte werden als Rechts- und Hochwert im Gauss-Krüger-Koordinatensystem angegeben.

Wichtige Merkmale der Fläche werden in einer Standort- und Profilbeschreibung festgehalten. Diese erfolgt unter Beachtung des Konzepts zur Erstellung eines Bodeninformationssystems gemäß KA3. Die Daten müssen in einer Bodendatenbank gespeichert werden. Die Bodenkundliche Kartierung und Bohrpunktdarstellung erfolgt im Maßstab 1:5000 oder größer. In einem Lageplan, möglichst im Maßstab1:200, sind die Probenahmestellen und die Bodenprofilgrube (Schürfgrube) einzutragen. Weitere wichtige Felddaten sind:

Ø      Titeldaten: BDF-Nummer, Nummer der Topographischen Karte, Aufnahmedaten, Nummern der Beprobung, Witterung,

Ø      Standortdaten: Gauss-Krüger-Koordinaten, Höhe über NN, Erosion, Neigung, Nutzungsart

Ø      Profildaten: Aufschlussart, Wasserstand, Feuchte, Bodentyp

Ø      Horizontdaten: Horizontnummern, Horizontgrenzen, Bodenart, Farbe, Gehalt an organischer Substanz, Carbonatgehalt, Durchwurzelung, Eisen-, Manganausfällungen, Bodengefüge, Lagerungsart, Festigungsgrad, geologischer Untergrund, Wurmröhren

Um Stoffein- und Stoffausträge bei landwirtschaftlich genutzten BDF verfolgen zu können, werden die Bewirtschaftungsmaßnahmen jährlich in einer Schlagkartei festgehalten werden (Viehbesatz, Erntejahr, Vor- und Hauptfrucht, Bearbeitungstiefe und –geräte, Düngung usw.). Bei anderen Nutzungsarten sind die Daten in entsprechenden Formblättern festzuhalten.

Viel Zeit nimmt die Probennahme von der BDF in Anspruch. Hierzu wurde die Fläche in 10mx10m große Quadrate unterteilt, die mit einem Winkelprisma ermittelt und mit Zählnadeln abgesteckt werden. Aus jedem Quadrat wurde eine Bodenprobe entnommen Man unterscheidet zwischen gestörten und ungestörten Proben. Eine ungestörte Probe wird mit einem Stechzylinder horizontspezifisch entnommen. Hierbei dient die horizontale Beprobung der Ermittlung der gefügebedingten Wasserdurchlässigkeit der Horizonte und Schichten. Die vertikale Beprobung nutzt man dagegen, um die Wasserdurchlässigkeit von Böden mit plattigem Gefüge zu ermitteln. Einfacher ist es, eine gestörte Probe zu entnehmen. Sie müssen jeweils schicht- oder horizontbezogen, sowie gleichmäßig verteilt sein. Die Probemenge richtet sich nach dem Skelettanteil und der Art, bzw. Umfang der geplanten Analysen. In der Regel werden etwa 1kg Mineralboden und /oder 0,5kg Humusauflage entnommen und in geeignete Behältnisse verpackt (Polyethylentüten, Proben mit org. Spuren in kunststofffreie Behälter). Eine Kontamination der Probe ist zu vermeiden. Die Bodenansprache ist schriftlich festzuhalten. Bei dem vorgefundenen Boden handelte es sich um einen Ranker (Ah, C), hauptsächlich aus tonigem Schluff (Ut).

Auf der BDF Gimritz wurden die Proben zum Großteil als Flächenproben (gestört) genommen. Die Entnahme erfolgte mittels Bohrstock, horizont- und tiefenschichtbezogen, bis rund 30cm unter Geländeoberfläche. Außerdem wurde eine Schürfgrube angelegt, aus welcher Proben mittels Stechzylindern entnommen wurden.

Um ein Bodenprofil zu erstellen wurde eine Catena angelegt. Dazu wurden mit dem Bohrstock auf einer 30m langen geraden Strecke, in Abständen von drei Meter, Proben entnommen und das darin zu sehende Profil angesprochen. Aus diesen Daten wird ein Bodenprofil erstellt. Die Proben werden für weitere Untersuchungen aufbereitet.

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